Wechselbehälter
Ladungsträger, der vom Fahrzeug abgenommen und auf verschiedenen Verkehrsträgern transportiert (Bahn, LKW, Schiff) werden kann.
Werkverkehr
Werkverkehr ist Güterverkehr für die eigenen Zwecke des Unternehmens. Gemäß § 15a Güterkraftverkehrsgesetz wird eine Datei über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen, die Güter im Werkverkehr transportieren, beim Bundesamt für Güterverkehr geführt.
Hier wird aber erst der Verkehr mit Fahrzeugen ab 3,5 t zGG geregelt.









