Lang Lkw
Lang-Lkw sind Fahrzeuge mit einer Länge von bis zu 25,25 m, die nach der Verordnung über Ausnahmen von den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge am Verkehr teilnehmen dürfen.
Diese Fahrzeuge entsprechen nicht den Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Trotzdem benötigen sie, wie die sogenannten Großraum- und Schwertransporte keine Genehmigungen nach § 46 StVO oder § 70 StVZO und auch keine Erlaubnis nach § 29 (3) StVO.
Diese Fahrzeuge dürfen in einigen Bundesländern ohne weitere Genehmigung am Straßenverkehr teilnehmen. Andere Bundesländer haben festgelegte Straßen freigegeben, das Land Berlin lässt keine Lang-LKW zu (Karte – Positiv-Netz).
Das Streckennetz wird regelmäßig vom BMV aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung.
Kurz-Überblick (Stand 2024)
LC – Lashing Capacity
Die LC ist die Zugfestigkeit des Zurrmittels.
Bei Ketten ist es in der Regel eindeutig. Dort steht ein Wert, der für den geraden Zug gilt.
Bei einem Zurrgurt wird die LC neben dem Wert für die Zugfestigkeit mit einem Symbol dargestellt.
Es gibt zwei Symbole, eines für die Festigkeit im geraden Zug, ein weiteres für die Festigkeit in der Umreifung. Dies bedeutet nicht „Niederzurrung“!!!









